Leider können keine neuen Förderanträge im Rahmen der Landesinitiative 55+ mehr gestellt werden. Laufende Anträge werden bis Auslauf der Förderperiode am 31.03.2014 berücksichtigt. (Entsprechend entfällt der unter V der Fördergrundsätze genannten Termin zur Antragstellung)
Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales fördert die Integration älterer Arbeitsloser über 55 Jahren in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung durch die Gewährung eines Zuschusses zu den Personalkosten. Das Landesprogramm "Sozialversicherungspflichtige Arbeit für ältere Arbeitslose" (55plus) ermöglicht eine zweijährige Förderung von ArbeitnehmerInnen und Betrieben durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Diese Förderung schließt sich an eine zuvor erfolgte Förderung durch Eingliederungszuschüsse (EGZ) der Agentur für Arbeit/Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (BAgIS) an. Die Dauer der EGZ-Förderung ist abhängig von den individuellen Vermittlungshemmnissen. Sie kann bis zu drei Jahren betragen. Das Landesprogramm richtet sich grundsätzlich an den Personenkreis, für den eine dreijährige EGZ-Förderung erfolgt.
In der Regel wird also eine insgesamt fünfjährige Förderdauer ermöglicht, die sich aus zwei Phasen - EGZ in den ersten drei Jahren, Landesförderung 55plus im vierten und fünften Jahr - zusammensetzt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Landesförderung 55plus ist, dass der/die geförderte Arbeitnehmer/in in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis steht.
Die Umsetzung des Landesprogramms erfolgt in der Stadt Bremen durch die bremer und bremerhavener arbeit gmbh . Die bag steht in enger Kooperation mit der Agentur für Arbeit Bremen und dem Jobcenter Bremen, so dass eine Förderung "aus einer Hand" sichergestellt ist.